Ib-huth

Dezember 2009: Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Im Dezember 2009 wurde Dipl.-Ing. Rainer Huth in einem weiteren Sachgebiet:

Schäden an Gebäuden

von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellt und vereidigt.

Das Sachgebiet Schäden an Gebäuden umfasst:

„Der Sachverständige benötigt Grundkenntnisse über die Fächer der Architektur bzw. des Bauingenieurwesens. Zusätzlich werden erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen folgenden Teilgebieten, insbesondere über die Zusammenhänge von Schadensabläufen aus diesen Teilgebieten gefordert:
Bauphysik, Bauchemie, Baustoffkunde, Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie, Baubetrieb und Maschinenkunde, Ausschreibung, Kostenermittlung, Untersuchungsverfahren des Sachverständigen, Regelwerke, Beurteilungsverfahren.
Weiterhin benötigt der Sachverständige juristische Grundkenntnisse.“
[www.svv.ihk.de]

 
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